Wichtige Hinweise

Wie Sie aus der Presse und anderen Medien erfahren konnten, ist ab dem 01.07.2006 das Gesetz in Kraft, das die Wohnsitznahme regelt. Das bedeutet, dass Sie Ihren neuen Führerschein nach Anmeldung bei der zuständigen Fremdenpolizei und Ablauf einer Frist von 185 Tagen legal nutzen können.
Da in vielen Fällen in Deutschland ein befristetes Fahrverbot ausgesprochen wird, sollten Sie die Zeit nutzen und sich so zeitnah wie möglich anmelden, denn niemand verbietet, sich schon in dieser Zeit in der Tschechschen Republik anzumelden, um den Führerschein nach Ablauf der Sperrzeit sofort wieder zu erlangen.
 

Informieren Sie sich genau, bevor Sie sich entscheiden, ... am besten für uns!

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