Voraussetzungen
Zur Anmeldung bei der Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik benötigen wir von Ihnen zunächst:
>> Gültigen Personalausweis (min. noch 1/2 Jahr gültig). Alternativ einen
Reisepass und aktuelle Meldebestätigung.
>> Europaweit gültige Krankenversicherungskarte (bei gesetzlichen
Krankenkassen). Wichtig: Diese Karte hat das Europazeichen auf der Rückseite!
Bei Privatversicherten wird ein Nachweis Ihrer Kasse benötigt. Aus diesem
Schreiben sollte die europaweite Gültigkeit ersichtlich sein. Bestehen Sie bitte
auf den Zusatz "inclusive Tschechische Republik". Dieses Schreiben muss in der
Tschechischen Republik von einem Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden. Das
erledigen wir für Sie.
>> Bei Aufnahme des Führerscheinunterrichtes muss die Sperrfrist (falls
vorhanden) abgelaufen sein.
Es gelten grundsätzlich die Gesetze der tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland.
Bitte rufen Sie mich zurück unter: