Voraussetzungen

Zur Anmeldung bei der Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik benötigen wir von Ihnen zunächst:

>> Gültigen Personalausweis (min. noch 1/2 Jahr gültig). Alternativ einen Reisepass und aktuelle Meldebestätigung.
>> Europaweit gültige Krankenversicherungskarte (bei gesetzlichen Krankenkassen). Wichtig: Diese Karte hat das Europazeichen auf der Rückseite! Bei Privatversicherten wird ein Nachweis Ihrer Kasse benötigt. Aus diesem Schreiben sollte die europaweite Gültigkeit ersichtlich sein. Bestehen Sie bitte auf den Zusatz "inclusive Tschechische Republik". Dieses Schreiben muss in der Tschechischen Republik von einem Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden. Das erledigen wir für Sie.
>> Bei Aufnahme des Führerscheinunterrichtes muss die Sperrfrist (falls vorhanden) abgelaufen sein.

Es gelten grundsätzlich die Gesetze der tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland.

Bitte rufen Sie mich zurück unter: